Seit Mitte Februar 2013 ist das Graue Haus das erste Gericht Österreichs, in dem das Verbot der „Live-Ticker“ festgeschrieben ist, berichtet „Der Standard“ in seiner heutigen Print-Ausgabe. Im „ÖRF-Mittagsjournal“ war laut APA die Sachlage bereits eine andere: Das Justizministerium veranlasste die Streichung des Passus. Live-Berichte werden damit auch wieder am Wiener Straflandesgericht erlaubt sein. In Einzelfällen können Richter die Berichterstattung allerdings verbieten.
Debatte um Live-Berichte aus dem Gerichtssaal
Schreibe eine Antwort