Das strafrechtliche Vorverfahren steht möglicherweise vor einer erneuten Novellierung. Dabei dürfte unter anderem der Status des „Beschuldigten“ mit all seinen Konsequenzen überarbeitet werden. Von Anzeigen betroffene könnten demnächst zunächst „verdächtige Personen“ genannt werden, Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, der „Presse“.
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