Heute wurde vom Bundesministerium für Justiz ein neuer Medienerlass veröffentlicht. Dieser tritt mit 1. August 2014 in Kraft. Er stellt die Grundlage der Justiz für ihre Öffentlichkeitsarbeit dar. Grundlegende Änderungen zum bisherigen Status Quo stellt der Erlass nicht dar, eher kleinere Präzisierungen. Weiterlesen
Der Fall Westenthaler
Gestern wurde bekannt, dass die WKStA bzw. die StA Salzburg gegen den ehemaligen FPÖ/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler in zwei Fällen Anklage wegen des Vorwurfs des Betrugs und Untreue erhoben hat. Aus Litigation PR-Sicht ist interessant zu bemerken, wie Westenthaler in zumindest einem Fall die (mediale) Öffentlichkeit in seine Verteidigungsstrategie einbaut.
Litigation PR ist angekommen
Vor kurzem verkündete das Justizministerium, dass sich das Presseteam von Bundesminister Brandstetter mit einer „Litigation PR-Expertin“ verstärkt hat. Das ist durchaus bemerkenswert, waren in der Vergangenheit namhafte Justizkreise doch eher darum bemüht, ihre rechtsstaatlichen Bedenken gegenüber der Kommunikationsdisziplin Litigation PR zu artikulieren. Kaum eine Diskussion oder ein Vortrag zum Thema, ohne teils vehement kritische Äußerungen dazu. Alternativ wurde Litigation PR immer wieder schlicht die Relevanz abgesprochen. Weiterlesen
Semper aliquid haeret – Notwendige Änderungen in der Strafjustiz aus kommunikativer Sicht
Das Plutarch zugeschriebene Diktum „semper aliquid haeret“, wonach „immer etwas hängen bleibt“, ist in seiner Substanz die genaue Beschreibung des Hauptproblems der Berichterstattungen bei juristischen Auseinandersetzungen. Aus Sicht der Justiz scheint es in Strafverfahren oft sehr einfach: Es gibt einen Verdacht, auf dessen Basis eine Anklage, im Hauptverfahren werden Beweise gewürdigt und am Ende wird im Idealfall zweifelsfrei die Schuld, oder Unschuld festgestellt. Soweit so schlecht. Denn viel zu oft blenden Juristen die fatalen Nebenwirkungen für die Betroffenen aus, die – auch im Falle eines lupenreinen Freispruchs – durch ein solches Verfahren entstehen können. Job-Verlust, finanzielles Ende, familiäre Zerrüttung und gesellschaftliche Ächtung sind keine seltenen „Kollateralschäden“ der Strafverfolgung. Besondere Dynamik erhalten diese Erscheinungen durch die Berichterstattung über Verfahren, weniger durch die Urteile selbst! Und damit befindet man sich auf einmal nicht mehr in der durch Verfahrensordnung, Richter und Gesetzen geschützten Umgebung des Gerichtssaals, sonder in der freien Wildbahn der Öffentlichkeit. Weiterlesen
Über das Zusammenspiel von Justiz und Medien
In einem Gastkommentar in der „Presse“ widmet sich der langjährige Leiter der Wiener Redaktion der „Kleinen Zeitung“, Hans Winkler, unter dem Titel „Justizpopulismus neu: Es gilt die Schuldvermutung“ dem Zusammenspiel von Verfolgungsbehörden und Medien. Hier geht´s zum Artikel.
Standard-Analyse zur aktuellen Untreue-Judikatur des OGH
In der März-Beilage „Wirtschaft und Recht“ des Standard wird im Aufmacherbeitrag von Eric Frey die Problematik des schmalen Grats zwischen Fehler und Verbrechen behandelt. Die Judikatur des OGH in aktuellen Entscheidungen (Libro, Styrian Spirit) löse „Debatten unter Juristen und Ängste bei Managern aus“, so das Blatt.
Dabei kommen diverse Experten zu Wort. Frey hat mit dem Insolvenzrechtler Alexander Isola (Graf & Pitkowitz), Georg Jünger (Dorda Brugger Jordis), Helmut Fuchs (Strafrechtler, Universität Wien) und Gerhard Eichberger (Willheim Müller) gesprochen. Letztgenannter bringt auch die weitreichenden ökonomischen Konsequenzen der Unteue-Judikatur auf den Punkt. Er glaubt, dass Compliance-Programme in vielen Unternehmen weiter ausgebaut werden müssten, um das rechtliche Risiko für Vorstände und Geschäftsführer weiter zu vermindern. „Solche Programme behindern die Dynamik von Unternehmensentscheidungen, aber ohne sie wird es nicht gehen. Mit dieser Judikatur ist man schneller im Kriminal, als man schauen kann.“
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