In dem Webinar Offsetting litigation risk and expenses during a DACH downturn erklären Jörn Eschment (Burford Capital) und Leon Kopecký (Schönherr) wie das strategisches Instrument der Prozessfinanzierung funktioniert. Kurz gesagt: Es bietet CEOs die Möglichkeit finanzielle Mittel trotz kostenintensiver Gerichtsverfahren für operatives Geschäft freizumachen.
Gerade in Anbetracht der aktuellen, wirtschaftlichen Entwicklungen lohnt es sich mit dem Thema Drittfinanzierung von Rechtsangelegenheiten auseinanderzusetzen. Die Zahl der Forderungen, die gerichtlichen einklagbar wären, im B2B-Bereich erhöht sich enorm. Gleichzeitig haben jedoch viele Firmen durch notwendige Sparmaßnahmen ihr Budget für Rechtsberatung und Rücklagen für Rechtsstreitigkeiten erheblich gekürzt. Das führt zu einer paradoxen Situation – Fälle bleiben trotz guter Erfolgsaussichten auf der Strecke.
Die Zahlen sprechen Bände. Burfords Managing Legal Risk Report 2019berichtet, dass 73% der CFOs von Großunternehmen (Umsatz iHv plus 10 Milliarden US-Dollar) aufgrund von Kosten (Gerichtsgebühren, Anwaltshonoraren, etc.) die Ansprüche der Firma nicht geltend machen. In einer Umfrage unter Unternehmensjuristen im Legal Finance Report 2019haben 63% der Befragten angegeben, dass Unternehmen teilweise zugesprochene Gerichtsurteile bzw. noch nicht geltend gemachte Ansprüche iHv tw. 20 Millionen US-Dollar ausständig haben.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 Pandemie lässt sich mutmaßen, dass es zu einer Erhöhung dieser Zahlen kommen wird. In den letzten Monaten konnten wir eine steigende Nachfrage nach Finanzierung von rechtlichen Auseinandersetzungen – Litigation als auch Arbitration – beobachten. Die Vorteile liegen auf der Hand: ausgelagerte Finanzierung, Kapital bleibt frei für die eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten, Prozessrisikio wird verringert.
Welche Rolle spielt Litigation PR
Seit jeher tragen sich rechtliche Auseinandersetzungen in unterschiedlicher Intensität auch in der Öffentlichkeit zu. Im Falle der Prozessfinanzierung sehen wir das Thema „Öffentlichkeit“ als strategischen Faktor, der frühzeitig miteinzuplanen ist. Alleine die Frage, ob die Tatsache einer Finanzierung eines Falles öffentlich kommuniziert wird und ob der Prozessgegner dies eventuell für die eigene Öffentlichkeitsarbeit nützt, ist zu erwägen.
Unabhängig davon ist es notwendig auch den Fall selbst auf seine Wirkung im „Court of public opinion“ abzuklopfen.
Im DACH-Raum, sind der breiteren Öffentlichkeit Prozessfinanzierer vor allem als Initiatoren bzw. Finanzieren von Sammelklagen bekannt (VW-Klage, Meinl-Anleger-Sammelverfahren, uvm.). Daher genießen Prozessfinanzierer den Ruf im „Kampf David gegen Goliath“ auf der Seite von David zu stehen und Initiativen wie jene von „Cobin Claims“, setzen ihre Akzente ebenfalls vorwiegend in diesem Bereich.
Darüber hinaus kann Litigation PR natürlich einen wertvollen Beitrag zum raschen Settlement leisten. Alleine aus diesem Grund gibt es ein Interesse seitens der Prozessfinanzierung, die strategische Kommunikation frühzeitig einzuplanen und mögliche Vorteile einer aktiven Kommunikationsstrategie gemeinsam mit Litigation PR Experten zu erarbeiten.
Von Mag. Martin Jenewein (Senior Partner at SMJ Partners Consulting GmbH) und Martin Salamon (Consultant at SMJ Partners Consulting GmbH)