Unschuldsvermutung gilt auch bei Selbstanzeige

Der Fall von Uli Hoeneß, Aufsichtsratspräsident beim FC Bayern München, weist auf einige Missverständnisse hin, die der (medialen) Öffentlichkeit bisweilen unterlaufen. So kann etwa eine Selbstanzeige zwar zur Reduktion des Strafmaßes beitragen. Die Schuld wird dadurch aber nicht weniger, sie wird im Rahmen eines Prozesses genau festgestellt. Daraus folgt, dass die Selbstanzeige nicht gleichzeitig ein „schuldig“ ist.

Bei Uli Hoeneß scheint das die Öffentlichkeit zu übersehen. Mehr dazu auf LTO, klicken Sie hier: Link.

„Presse“-Stipendium für Postgraduatestudium Informations- und Medienrecht

Während der erste Jahrgang des neu konzipierten Universitätslehrgangs für Informations- und Medienrecht an der Uni Wien in die Zielgerade einbiegt, läuft die Anmeldung für das Studienjahr 2013/14 an. „Presse“-Leser können sich ab sofort um einen Freiplatz im Wert von 9800 Euro bewerben.

Im Vergleich zum Vorgängerlehrgang wurde der Studienplan adaptiert. Der Unterricht findet nun geblockt an den Wochenenden statt. Inhaltlich gibt es ebenfalls eine Neuausrichtung: mehr Medienrecht und Wahlfachkörben Datenschutz, Telekom, Urheberrecht/neue Medien und simulierte IT-Unternehmensgründung.

Nähere Informationen finden Sie hier: Link.

Veranstaltungshinweis: MANZ-Autorengespräch „Korruption und Amtsmissbrauch“

Kaum ein Themenkreis wird medial und politisch derzeit so stark debattiert wie Korruption und Amtsmissbrauch. Der Fachverlag MANZ lädt am Donnerstag, 23. Mai 2013, zum Autorengespräch mit Robert Jerabek und Georg H. Jeitler.

Dr. Robert Jerabek ist Mitglied der Rechtsschutzkommission für das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, Rechtsschutzbeauftragter im Justizministerium und war Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur beim OGH. Er ist Autor des Standardwerkes „Korruption und Amtsmissbrauch“.

Georg H. Jeitler ist Lektor an der IMC FH Krems, Unternehmensberater und Gerichtssachverständiger für Medien, Werbung und Marketing. In seiner Tätigkeit befasst er sich u.a. mit Compliance im Marketing und Korruption in der Wirtschaft, wo der Marketingbereich eine wichtige Rolle spielt.

Veranstaltungsort ist das Forum Mozartplatz, (Mozartgasse 4, 1040 Wien). Der Verlag bittet um Anmeldung unter 01 531 61-119 (Frau Wala, Frau Loschan) oder e-mail netzwerk@manz.at
Eine Veranstaltungsseite auf facebook finden Sie hier.

Medienarbeit: Was ist sauber und was nicht mehr?

Im heutigen Wirtschaftsblatt (13. Mai 2013, Printausgabe) findet sich ein Beitrag in der Rubrik „Compliance“ zum Thema „Wenn Medien-Aufträge unsauber aussehen“. Gesprächspartner der WB-Redakteurin Melanie Manner war der Werbefachmann und Sachverständiger für Medien, Werbung und Marketing Georg H. Jeitler.

Jeitler wird oft hinzugezogen, um festzustellen, ob ein Sponsoring, eine Werbekooperation oder sonstige Aufträge ihr Geld wert waren. Seine Auftraggeber kommen auch aus der heimischen Justiz. Die Themenfelder Verhältnismäßigkeit Kosten zu Nutzen, Compliance oder vermutete Kickback-Zahlungen sind dabei regelmäßige Begleiter.

Zur Online-Ausgabe des Beitrages klicken Sie bitte hier.

Wen darf man noch fotografieren?

Im Bereich der Fotografie stärken die Gerichtshöfe mehr und mehr die Rechte des Einzelnen. Was prinzipiell begrüßenswert erscheint, stellt eine ganze Berufsgruppe vor existenzielle Probleme – nämlich die Fotografen. Muss künftig vor jedem Foto eine Einverständniserklärung des Abgebildeten eingeholt werden?

Kommenden Montag, 13. Mai 2013, diskutieren dazu auf Einladung der Tageszeitung „Die Presse„: Gerhard Hinterleitner (Fotograf), Michael Rami (Rechtsanwalt in Wien), Desirée Treichl-Stürgkh (Journalistin und Opernball-Organisatorin), Hannes Tretter (Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte) und Peter Zöchbauer (Rechtsanwalt in Wien). Es moderiert Benedikt Kommenda (Die Presse).

Zeit und Ort
Montag, 13.Mai 2013, 18 Uhr
Dachgeschoß im Juridicum, Schottenbastei 10–16, 1010 Wien

Kommentar zur Medienberichterstattung im NSU-Prozess

Nach der zweiten Vergabe der Presseplätze haben FAZ, Welt und FR keinen sicheren Zugang zum NSU (Nationalsozialistischer Untergrund)-Prozess. Gleich mehrere Medien prüfen nun die Rechtsaussichten einer Klage auf Übertragung der Verhandlung in einen Nebenraum. Gestritten wird darüber seit Wochen, für einklagbar hält sie kaum jemand, für möglich einige. Für Heiner Alwart, Professor für Strafrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, ist sie unzulässig.

Den gesamten Kommentar, erschienen auf Legal Tribune Online, lesen Sie hier: Link.