Vergangene Woche war es wieder mal soweit: Eine Tageszeitung schreibt mehrfach groß über eine ihr exklusiv vorliegende Anklageschrift, noch bevor diese den Beschuldigten zugestellt wurde.
Woche für Woche gelangen Dokumente an die Medien, die eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Üblicherweise lautet dann die Erklärung der Justiz, dass dafür alle, nur sie nicht verantwortlich seien: Rechtsanwälte, Privatbeteiligte, die Polizei etc. In vielen Fällen wird diese Einschätzung sicher zutreffen. In diesem aktuellen Fall scheiden diese Optionen jedoch aus. In Frage kommen die Staatsanwaltschaft, die zuständige Richterin oder das Justizministerium. Weiterlesen