Vor kurzem verkündete das Justizministerium, dass sich das Presseteam von Bundesminister Brandstetter mit einer „Litigation PR-Expertin“ verstärkt hat. Das ist durchaus bemerkenswert, waren in der Vergangenheit namhafte Justizkreise doch eher darum bemüht, ihre rechtsstaatlichen Bedenken gegenüber der Kommunikationsdisziplin Litigation PR zu artikulieren. Kaum eine Diskussion oder ein Vortrag zum Thema, ohne teils vehement kritische Äußerungen dazu. Alternativ wurde Litigation PR immer wieder schlicht die Relevanz abgesprochen.
Mit der Bestellung einer Partnerin einer führenden Litigation PR-Agentur ins engste Mitarbeiter-Umfeld des Justizministers ist die so oft kritisierte strategische Rechtskommunikation, eben Litigation PR, in der Normalität angekommen. Aus Sicht unserer Branche ist das sehr zu begrüßen und durchaus als Anerkennung ihrer Wirksamkeit und Bedeutung zu sehen.
Für die Justiz bedeutet es eindeutig einen weiteren Schritt Richtung Professionalisierung im immer wichtiger werdenden Umgang mit Medien und Öffentlichkeit. Bereits in den vergangenen Jahren waren entsprechende Entwicklungen seitens der Justiz bemerkbar: Medien-gewandte Presseverantwortliche bei Staatsanwaltschaften und Gerichten, professionell gestaltete Presse-Informationen im Vorfeld von öffentlich interessanten Prozessen, Powerpoint-unterstütze Anklage-Vorträge von Staatsanwälten, aktive Twitter-Präsenz von Justizvertretern etc. Sich nun dem Thema Litigation PR aktiv und konstruktiv zu öffnen ist ein weiterer logischer Schritt im Match um die Deutungshoheit um juristische Vorgänge über den Gerichtssaal hinaus.