Im Blaulichtfunk-Prozess hatte wieder einmal ein Sachverständiger einen großen Auftritt. Er zerpflückte Zahlungsströme und legte die fragwürdige Gebarung offen. Inklusive eines knackigen Sagers, als er die Frage, ob es Hinweise auf Kickback-Zahlungen gebe, mit einem launigen „No na net“ beantwortete. Natürlich schaffte er es damit in die Headlines der nach Neuigkeiten dürstenden Journalisten. Durchgängig in allen Medien wurde – teils großflächig – darüber berichtet.
Heute ist alles anders. Der Sachverständige muss ein „Missverständnis aufklären“ und eingestehen, dass „es keine Rückflüsse gab“. So ein Pech. Für eine prominent platzierte Meldung reicht das natürlich nicht, lediglich in den Kleinmeldungen war das Dementi zu finden.
Zwei Möglichkeiten: Entweder hat sich der Sachverständige zu einer Aussage hinreißen lassen, die er nicht belegen kann und musste sie dann richtig stellen, oder die anwesenden Journalisten haben etwas gehört, was sie hören wollten, so aber nicht gesagt wurde.
Problematisch sind beide Fälle, ebenso wie die unterschiedlich gewichtete Prominenz der beiden Meldungen.