Heute wurde vom Bundesministerium für Justiz ein neuer Medienerlass veröffentlicht. Dieser tritt mit 1. August 2014 in Kraft. Er stellt die Grundlage der Justiz für ihre Öffentlichkeitsarbeit dar. Grundlegende Änderungen zum bisherigen Status Quo stellt der Erlass nicht dar, eher kleinere Präzisierungen.
Eine kurze Ersteinschätzung hat Oliver Scheiber, Leiter des Bezirksgericht Meidling, via Twitter abgegeben:
Neuer Medienerlass; erste grobe Durchsicht: (kleinere) Anpassungen nach Erfahrungen der letzten Jahre. Klares Bekenntnis zu aktiver.. 1/3
— Oliver Scheiber (@OliverScheiber1) July 2, 2014
Justiz-Medienarbeit. Mehr (Namens)Schutz für Verdächtige und Opfer. Vermehrt Gegendarstellung und Berichtigung von Falschmeldungen… 2/3
— Oliver Scheiber (@OliverScheiber1) July 2, 2014
..durch die Justiz selbst. Medieninfo erst nach Zustellung an Betroffenen. Justizinterne Abläufe einfacher. Keine Änderung bzgl Twitter. 3/3
— Oliver Scheiber (@OliverScheiber1) July 2, 2014